Willkommen in Rabenau
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf unserer Homepage und heißen Sie willkommen in Rabenau mit seinen Ortsteilen. Mit unserer Internetpräsentation wollen wir Ihnen einen Überblick über unser Gemeindegebiet, die Verwaltung, zu Dienstleistungen, Wirtschaft und Tourismus geben und hoffen, dass Sie alle gewünschten Informationen erhalten.
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[Grußwort des Bürgermeisters ]
Weitere Infos: www.775-jahre-rabenau.de – Bilder vom Fest
News
Die Bücherei Oelsa bleibt im August und September wegen Urlaub geschlossen.
Wir wünschen allen Lesern eine schöne Ferienzeit und freuen uns, Sie nach dem Urlaub in der Bücherei begrüßen zu können.
Ein herzliches Dankeschön an alle Spender, welche mit ihren Buchgeschenken die Bücherei wieder bereichert haben.
C. Paul, Bücherei Oelsa
Mietvertrag des Diska-Marktes in Oelsa zum 31.12.2010 durch den Betreiber gekündigt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Ortsverband der CDU Rabenau-Oelsa teilt mit, dass der Mietvertrag des Diska-Marktes in Oelsa zum 31.12.2010 durch den Betreiber gekündigt wurde.
Trotz mehrfacher intensiver Bemühungen des Vermieters (die Polstermöbel Oelsa GmbH) sowie der Mitglieder unseres Ortsverbandes hat der Betreiber leider kein Interesse an einer Verlängerung des Mietvertrages. Wir versichern Ihnen aber, dass wir uns auch weiter um Alternativen für die Gewährleistung der Nahversorgung in unserer Gemeinde bemühen werden. Dazu werden auch durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Käppler und den Bürgermeister weitere Gespräche geführt.
Ihr CDU-Ortsverband Rabenau-Oelsa
FILMMATERIAL ZUR 775-JAHRFEIER GESUCHT!
Neben den zahlreichen bleibenden Erinnerungen und Fotos ist derzeit ein weiteres schönes Andenken an die 775-Jahrfeier geplant. Dazu soll eine DVD erstellt werden, welche die Höhepunkte des Stadtjubiläums zusammenfasst. Dafür benötigen wir aber Ihre Unterstützung, wenn auch Sie dieses Projekt mit Ihrem Filmmaterial bereichern möchten, dann wenden Sie sich bitte an das Fremdenverkehrsamt der Stadt Rabenau.
Kontaktdaten:
Markt 3, 01734 Rabenau, Tel.: 0351/6498226,
fremdenverkehrsamt@stadt-rabenau.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do:09:00 – 12.00 Uhr und 12.30 -15.00 Uhr
Fr: 09:00 – 11.30 Uhr
Dipl.-Med. Sabine Anders – Praxisurlaub vom 09.08.10 bis 20.08.10
Vertretung:
Dr. Heider, Oelsa, Tel. 6491060
Dr. Kalisch, Freital-Hainsberg, Tel. 6413321
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Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Karsdorf der Stadt Rabenau vom 9. Juli 2010
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH, Dresdner Straße 301, 01705 Freital, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.
Der Antrag umfasst bestehende Trinkwasserleitungen (DN 60 - DN 100) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Karsdorf der Stadt Rabenau.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 23. August 2010 bis einschließlich 20. September 2010 während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 9. Juli 2010
Landesdirektion Dresden, Zorn, Referatsleiter
ZAOE geht gegen übervolle Abfallbehälter vor
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) will vom 1. Juli an gegen übervolle Restabfallbehälter vorgehen, deren Inhalt so überquillt, dass sie sich nicht schließen lassen und die Deckel an der Seite herunterhängen oder mehr als 45 Grad geöffnet sind.
„Gebührengerechtigkeit und Unfallschutz lassen uns so handeln“, sagt Raimund Otteni, Geschäftsführer des Zweckverbandes.
„Es gibt Menschen, die regelmäßig zehn Liter und mehr in den Behälter pressen als reingehört. Das ist ungerecht gegenüber den Menschen, die ihre Behälter ordnungsgemäß befüllen“. Damit entgingen dem Verband Gebühren. Geht man beispielsweise im Verbandsgebiet von fünf Prozent Behälter mit zehn Liter überfülltes Volumen aus, so entspricht dies einer Jahresgebühr von rund 47.500 Euro.
Nicht zu vernachlässigen ist der Unfallschutz. So könnten beim Entleeren der Behälter Abfälle herausfallen und den Müllwerker verletzen. Ungeklärt ist auch die Frage, wer die Verschmutzung dann beseitigt.
Vom 1. Juli an wird der ZAOE gegen die Müllsünder vorgehen. Jeder übervolle Behälter wird dann nach der Leerung mit einem grünen Aufkleber versehen. Darauf wird auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen und gebeten, eine Überfüllung des Behälters zukünftig zu unterlassen. Der Entsorger teilt dem Verband täglich die betreffenden Behälternummern mit.
Im ersten Widerholungsfall wird der Grundstückseigentümer per Schreiben aufgefordert, die Satzung des ZAOE einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Trotzdem wird der Behälter geleert.
Wird im zweiten Widerholungsfall der Behälter überfüllt bereitgestellt, erhält der Grundstückseigentümer dann einen Bußgeldbescheid.
„Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer die Möglichkeit, jeder Zeit einen größeren Abfallbehälter zu wählen“, führt Otteni weiter aus. Dies bedeute aber nicht, dass der Behälter dann zu jedem Termin laut Abfallkalender zur Entleerung bereitgestellt werden müsste. Otteni: „Der ZAOE bietet gern Hilfe an. Abfallberater geben Tipps zur richtigen Trennung der Abfälle und welche Behältergröße die richtige ist“.
Sollte kurzfristig einmal mehr Restabfall anfallen als in den Abfallbehälter passt, so kann ein Restabfallsack des ZAOE genutzt werden. Mit der Gebühr von fünf Euro ist die Entsorgung des Restabfallsackes dann abgegolten und kann zum Termin zur Abholung bereitgestellt werden. Erworben werden kann der Abfallsack in der Geschäftsstelle und auf allen Wertstoffhöfen und Umladestationen des ZAOE oder bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen. Bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist vorab anzufragen.
Geschäftsstelle des ZAOE
Tel.: 0351 40404800
presse@zaoe.de, www.zaoe.de
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Veranstaltungen
Dorffest Oelsa
20.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Oelsa, Festplatz
Kinder- und Sommerfest
21.08.2010 , 15:00 Uhr
Ort: Rabenau
15-18 Uhr Kinderfest
ab 18 Uhr Sommerfest
Veranstalter: Rabenauer Partyclub
Vortrag zu Herbstarbeiten
03.09.2010 , 19:00 Uhr
Ort: Hotel „Rabennest“, Rabenau
keine Details
Veranstalter: Kleingartenverein Rabenau
Dorffest Lübau
04.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Lübau, Festplatz
keine Details
Veranstalter: Feuerwehrverein Lübau e.V.
Heimatabend
13.09.2010 , 18:00 Uhr
Ort: Rabenau, Hotel Rabennest
keine Details
Veranstalter: Heimatverein
Rabenauer Oktoberfest
24.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau, Festwiese
keine Details
Veranstalter: Elferrat Rabenau
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Termine
Restabfallentsorgung
02.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau und alle Ortsteile
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Bioabfallentsorgung
02.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Ortsteil Karsdorf
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Bioabfallentsorgung
04.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau und Ortsteil Obernaundorf
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke
04.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau und alle Ortsteile
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Bioabfallentsorgung
05.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Ortsteile Lübau, Oelsa, Spechtritz
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Bioabfallentsorgung
09.08.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Ortsteil Karsdorf
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
[ alle Termine ]